Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Colosol Coatings GmbH (Stand 02/2023):
I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Auftraggeber/Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen/Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bzgl. Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung/Leistung zu den nachfolgenden Bedingungen.
II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Für eine verbindliche Preisangabe bedarf es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlags. An dieses Angebot sind wir zwei Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird. 3. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag ist ein bindender Vertrag. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist die vertragliche Leistung zu erbringen. 4. Der Umfang der Lieferung/Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in den Auftragsunterlagen. 5. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 6. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages und ist binnen 14 Tagen zu entrichten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
1. Für Geschäftskunden sind unsere Preise grundsätzlich Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. 2. Skonto oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden. 3. Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der Aushändigung/Zusendung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. 4. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden Sicherheit verlangen. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche verbunden. 5. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
IV. Lieferung, Fertigstellung, Abnahme, Erfüllung
1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich annähernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Die Einhaltung des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. 2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht bei leichter Fahrlässigkeit. 3. Höhere Gewalt, durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder unseren Lieferanten/Partnern eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin fertig zu stellen oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben darüber den Kunden unverzüglich nach Bekannt werden des Ereignisses zu informieren. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 4. Wir erfüllen unsere Liefer- oder Leistungsverpflichtung durch Warenlieferung bzw. dadurch, dass wir dem Kunden die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes an unserem Geschäftssitz anzeigen. 5. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann unserem Ermessen nach auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
V. Sachmängelhaftung, Verjährung, Schiedsstelle
1. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung. 2. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 3. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige innerhalb von 14 Tagen ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. 4. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei einem Unternehmer zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch bis zu zweifache Nachbesserung. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt der Auftraggeber die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wegekosten. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen muss er uns unverzüglich informieren. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche, wenn uns/ unseren Vertretern, Partnern, Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Liegt keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 7. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen oder fiskalischen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. 8. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden. Für diese Schäden übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser Verschulden verursacht wurden.
VI. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Schiedsstelle, Erweitertes Pfandrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum am durch unsere Leistung entstandenen Endprodukt bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo. 2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. 3. Uns steht wegen unserer Forderung ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. 4. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
VIII. Widerrufsrecht
1. Als Verbraucher haben Sie das Recht diesen Vertrag, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Colosol Coatings GmbH, Buchäckerring 36, 74906 Bad Rappenau, e-Mail:
IX. Urheberrecht, Gerichtsstand
1. Die Rechte an allen genannten und dargestellten Marken sowie Logos liegen bei den jeweiligen Urhebern. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; auch für Wechsel und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.